Offene Ganztagsschule
Bildung - Erziehung - Betreuung
Ziel des Ganztagsangebotes
Das Bildungsangebot der Ganztagsschule geht über die Erteilung des lehrplanbezogenen Unterrichts hinaus und soll für die SchülerInnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Lebensbereichen erfahrbar machen.
Es geht um eine neue Qualität einer umfassenden und lebensorientierten Pädagogik, indem in Unterricht und Freizeit die Elementarkompetenzen der Bildung – Wissen, Denken, Kommunikation - miteinander verwoben werden.
Die offene Ganztagsschule
- bietet für alle Beteiligten und Betroffenen einen verlässlichen Rahmen von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
- ermöglicht mehr Zeit und Gelegenheit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, soziales Lernen, Spiel- und Freizeitgestaltung.
- fördert die Zusammenarbeit mit anderen Professionen.
- trägt zur Erweiterung der Lehr- und Lernkultur bei.
Organisatorisches:
Anmeldung und Teilnahmepflicht
- Alle SchülerInnen des Einzugsgebietes können sich zur Teilnahme am Ganztagsbetrieb anmelden. Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.
- Für 4 Nachmittage ist ein Angebot vorgesehen. Der Freitagnachmittag ist frei.
- Die Eltern können zwischen einer Beteiligung der Kinder von 2-4 Tagen wählen.
- Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme für das laufende Schulhalbjahr.
- Die Teilnahme am Nachmittagsangebot ist grundsätzlich kostenfrei, Instrumentalunterricht durch die Musikschule oder andere Musikpädagogen ist kostenpflichtig.
Koordination
- Die Koordination des Ganztagsangebotes wird in Zusammenarbeit mit der Stiftung Linerhaus durchgeführt. Art und Umfang der Zusammenarbeit werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.
- In Absprache mit dem Schulträger und in enger Zusammenarbeit mit der Schule ist die Stiftung Linerhaus neben den Maßnahmen der Jugendhilfe auch Beschäftigungsträger einer Sozialpädagogin/ eines Sozialpädagogen und der pädagogischen Fachkräfte.
- Die Sozialpädagogin/ der Sozialpädagoge hält den Kontakt hinsichtlich organisatorischer Fragen zu den Erziehungsberechtigten aufrecht.
- Sie/Er organisiert zusätzliche Bildungsangebote im Nachmittagsbereich und garantiert die Verlässlichkeit durch Vertretungskräfte.
- Die pädagogische Betreuung der Stammgruppen übernimmt eine pädagogisch qualifizierte Fachkraft (möglichst Erzieherin).
Mittagsverpflegung
- Die Teilnahme am kostenpflichtigen Mittagessen ist freiwillig, es kann auch ein mitgebrachtes Mittagessen verzehrt werden.
- Das Mittagessen findet in der Schulküche statt, die als provisorische Mensa umgestaltet wurde.
- Das Mittagessen wird von der Firma Apetito, Rheine, geliefert, von der Firma Menü Partner, Berlin, in der Mensa zubereitet und dort auch eingenommen. Die Auswahl und das Bezahlsystem erfolgt über die Firma Menü Partner.
- Die Eltern zahlen 3,50€ pro Mahlzeit, über Bildung und Teilhabe 1€.
Nachmittagsgestaltung - Pädagogische Intention
Den SchülerInnen aus dem Einzugsbereich der Wiehetal - Grundschule Hohne soll ein breiteres Bildungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Durch attraktive Nachmittagsangebote sollen mit dem Ziel ganzheitlicher Bildung die im Schulprogramm verankerten Konzepte zur
- Ernährungs- und Bewegungserziehung
- sozialen Erziehung
- der musisch-ästhetischen Bildung
- der Medienerziehung
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (Umwelterziehung)
- Leseförderung in Verbindung mit dem Büchereikonzept
intensiviert und ausgebaut werden.
Hausaufgabenbetreuung
- Im Anschluss an das Mittagessen bieten die Erzieherinnen eine Hausaufgabenbetreuung an. Die Kinder sollen angehalten werden, die Hausaufgaben weitgehend selbstständig zu bewältigen. Bei Bedarf erhalten einzelne Kinder zielgerichtete Unterstützung.
- Ein bis zwei Lehrkräfte stehen dem Ganztag für gezielte Einzel- bzw. Kleingruppenförderung zur Seite.
- Ein Hausaufgabenkonzept legt Abspracheregelungen zwischen Erzieherinnen, SchülerInnen und Lehrkräften festlegt.
Bildungsangebote
- gruppengemischten Angebote, die sich durch
• Erzieherinnen, Lehrkräfte oder ehrenamtliche Kräfte
• außerschulische Kooperationspartner wie Vereine, Musikschule, Kirche, Jugendhilfe ...
ergeben.
Hortbetreuung
Im Anschluss an den Ganztagsbetrieb sowie am Freitag findet in den Räumen der Grundschule eine Hortbetreuung statt. Die Organisation obliegt der Samtgemeinde.
Schülerbeförderung
- Nach dem Ganztagsbetrieb werden die Schüler vom Landkreis befördert.
- Für die Hortbetreuung muss eine gesonderte Regelung gefunden werden.
Zeitplan für den Ganztagsbetrieb